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Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes
Auf der Fachkonferenz „Gemeinsam für gute KiTa – Das Gute-KiTa-Gesetz in der Praxis“, hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den Startschuss für die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern gegeben.
Am 20. November wurde der letzte Bund-Länder-Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz geschlossen. In den Ländern wird mit dem Geld in mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung investiert.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Im Bereich Qualität setzen die Länder Schwerpunkte bei der Verbesserung des Personalschlüssels, bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie bei der Entlastung von Leitungskräften. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden.