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Die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt Arbeit auf
Die „Bundesstiftung Gleichstellung“ hat ihre Arbeit aufgenommen. Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht leitete die virtuelle Sitzung als Vorsitzende des Stiftungsrates, dem darüber hinaus neun Mitglieder des Deutschen Bundestags angehören.
Nachdem am 28. Mai 2021 das Errichtungsgesetz in Kraft getreten ist, hat die „Bundesstiftung Gleichstellung“ nun mit der Konstituierung ihres Hauptorgans einen weiteren Meilenstein erreicht. Der Stiftungsrat hat einen ambitionierten Zeitplan für die nächsten Schritte beschlossen: Noch in dieser Legislaturperiode soll das zweiköpfige Direktorium, das die Stiftung operativ leiten wird, in seine erste Amtszeit starten. Auch die ersten Personaleinstellungen sind noch vor Jahresende geplant, damit die Stiftung zügig ihren Aufgaben nachkommen kann.
Bundesministerin Christine Lambrecht: „Dass die Bundesstiftung Gleichstellung ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein großer Erfolg in dieser Legislatur. Damit lösen wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Stiftung wird wichtige Impulse für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland setzen. Es geht darum, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht sein Leben frei gestalten und seine Potentiale entfalten kann. Dafür soll die Stiftung ein offenes Haus sein, in dem sich Menschen treffen, vernetzen und sich in ihrer Arbeit für mehr Gleichstellung unterstützen und bestärken. Ich bin davon überzeugt, mehr Gleichstellung wird Deutschland spürbar stärker machen und unseren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sichern. Die Bundesstiftung Gleichstellung soll dazu beitragen, die dafür notwendigen Veränderungen zu beschleunigen.“
Die Bundesstiftung Gleichstellung verfolgt drei Ziele:
Die Errichtung der „Bundesstiftung Gleichstellung“ ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien und basiert auf der ersten ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.